Mitgliederversammlung

5 - Akutelles

Gemäß Satzung der GWG zu Köln eG ist die Mitgliederversammlung innerhalb den ersten sechs Monaten des Geschäftsjahres abzuhalten. Bei der GWG zu Köln eG findet die Versammlung bereits seit vielen Jahren jeweils im Mai statt. Im Jahr 2024 wurde die Mitgliederversammlung am 7. Mai abgehalten..

Wie auch im letzten Jahr wurde die Versammlung im Bürgerzentrum Nippes, Altenberger Hof durchgeführt. Insgesamt haben an der Mitgliederversammlung 66 Mitglieder teilgenommen. 41 Mitglieder ließen sich durch Vollmacht vertreten.

Die Mitgliederversammlung ist gemäß GenG und Satzung zuständig, über wesentliche Angelegenheiten, wie z. B. Satzungsänderungen, Feststellung des Jahresabschlusses, Verwendung des Bilanzgewinnes und Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates zu beschließen (§ 35 Satzung).

Die Versammlung wurde vom Vorsitzenden des Aufsichtsrates Herrn Ralf Alberts geleitet. Herr Alberts berichtete über die Tätigkeiten des Aufsichtsrates sowie die Arbeit in den Gremien (Prüfungsausschuss, Bauausschuss).

Des Weiteren wurde vom Vorstand - in Anlehnung an den Geschäftsbericht - mit Hilfe einer PowerPoint-Präsentation der Jahresabschluss 2023 von Herrn Guido Lenzen (Vorstandssprecher) erläutert und die Lage der Genossenschaft konkretisiert.

Im weiteren Verlauf der Mitgliederversammlung wurden dann die erforderlichen Abstimmungen durchgeführt. Diese wurde mit der erforderlichen Mehrheit beschlossen. Des Weiteren wurden die drei turnusmäßig ausscheidenden Aufsichtsratsmitglieder Herr Alberts, Herr Foitzik und Herr Freisinger erneut in den Aufsichtsrat gewählt. Weitere Kandidaten für den Aufsichtsrat haben sich nicht zur Wahl gestellt. 

Wie auch in den letzten Jahren, wurde die Ausschüttung einer Dividende von 4 % auf die bestehenden Geschäftsguthaben der Mitglieder beschlossen.

Weitere Informationen zur Mitgliederversammlung finden Sie in unserer Satzung (§§ 31 - 37) unter „Über uns“, Infobox „Satzung“, ebenfalls auf der rechten Seite.