Sollte keine dieser Notfallnummern innerhalb einer angemessenen Zeit erreichbar sein, können Sie auch eine andere Fachfirma, z.B. aus dem Branchenverzeichnis, mit der Durchführung der Reparatur beauftragen.
Beachten Sie bitte, dass die Reparaturbeauftragung von Firmen über die Notfallrufnummern bzw. die Beauftragung einer Fremdfirma ausschließlich in Notfällen erfolgen darf. Dringend notwendige Reparaturen (Gefahr in Verzug) sind z.B. Wasserrohrbrüche, Rückstaus in den Zuleitungen bzw. Kanälen, Ausfall der Elektrizität, Ausfall der Heizung im Winter u.ä.
Unterscheiden Sie daher bitte zwischen einem echten Notfall und einer aufschiebbaren Reparatur.